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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsbehelf
Standesamt/Friedhofsverwaltung
Rathaus Kolbermoor

  • +49 8031 920621
  • standesamt@kolbermoor.de
  • Montag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
    Dienstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
    Donnerstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
    Freitag 07:30 - 12:30

    und nach Vereinbarung

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